Monthly Insolvency Collective Auction Berlin - March 2013
Live Auction, Started: 7 Mar 2013 1:00 AM PST
- Sichergestellte Fahrzeuge der Polizei: Lkw FIAT Ducato, Pkws: AUDI A8 und A6, VOLVO V40, VW Golf, TOYOTA Auris, FIAT Fiorino, AUDI-Getriebe
- Ausgesonderte Fahrzeuge der Polizei: 2 VW T4, VW Touran Trendline, 2 OPEL Zafira, OPEL Vectra J96, 3 Kräder BMW K75 C
- Weitere Fahrzeuge: Lkw MERCEDES-BENZ Kipper, Pkws: VW Passat Variant, RENAULT Kangoo, OPEL Antara; Anhänger f. ATL RENDERS (Wechselbrücken)
- Weitere Gegenstände: Installationsmaterial Heizung/Sanitär, Handmaschinen, Oszilloskope, umfangreiches Sortiment Büromöbel, u. a. Bürodrehstühle VITRA und HAG, gebrauchte Einbauküche, u. a. Modell ZEYKO, Beratungsplätze, PCs, Server, TFT-LED-Monitore, Grafiken des Malers STEFFEN BAUER, umfangreiche Posten Modeschmuck etc.
VAT/Tax: 19%
Inspection details: Thursday, 7 March 2013, 8.00 – 10.00 CET
Vehicle inspection: Wednesday, 6 March 2013, 10.00 - 15.00 CET
Payment type: Cash, EC-Cash
Additional notes: The catalogue will be available for download from 4 March 2013
Currency: Euro
Auctioneer: GoIndustry AG
Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen
1. Mit der Teilnahme an unserer Auktion erkennen Bieter und Käufer die nachstehenden Versteigerungsbedingungen an.
2. Die Objekte werden im Namen und für Rechnung des Auftraggebers in dem Zustand gekauft, indem sie sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befinden. Der Käufer anerkennt, dass jegliche Reklamation ausgeschlossen ist und wir keinerlei Gewähr für Güte, Beschaffenheit, Vollständigkeit, offene oder versteckte Mängel. Sonstige Schäden oder besondere Eigenschaften übernehmen. Technische Daten, Maß- oder Gewichtsangaben und Baujahr sind unverbindlich. Auflistungen der Objekte sind sorgfältig und nach bestem Gewissen erstellt.
3. In der Regel wird nach fortlaufenden Nummern versteigert. In Einzelfällen behalten wir uns das Recht vor, die Reihenfolge zu ändern und Positionen auszuklammern oder zusammenzufassen.
4. Jedes Gebot kann ohne Angaben von Gründen zurückgewiesen und der Zuschlag verweigert werden oder unter Vorbehalt erfolgen.
5. Den Zuschlag erhält der Höchstbietende, nach dem sein Gebot vom Versteigerer dreimal wiederholt wurde. Wenn mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben, entscheidet der Versteigerer. Bestehen Zweifel über einen Zuschlag, kann der Versteigerer neu ausbieten. In allen Fällen gilt alleine die Anordnung des Versteigerers.
6. Alle Preise verstehen sich in EURO zuzüglich eines Aufgeldes von 15 % plus der gesetzl. Mehrwertsteuer.
7. Die Höhe des Mindestgebotes wird vom Versteigerer nach seinem Ermessen bestimmt.
8. Die Zahlung der Gesamtforderung muss bar oder durch bankbestätigten Scheck nach Zuschlagserteilung an den Versteigerer erfolgen. Wird diese Verpflichtung nicht eingehalten, wird der Kaufgegenstand nochmals versteigert. Dabei wird der erste Käufer nicht zugelassen. Er bleibt für den Mindererlös persönlich haftbar, auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.
9. Das Kaufobjekt gilt mit Zuschlagserteilung als dem Käufer übergeben, womit auch Haftung und Gefahr des zufälligen Unterganges, des Verlustes oder Beschädigung durch Feuer, Wasser, Sturm, Diebstahl und Einbruchdiebstahl auf den Käufer übergehen. Dies tritt auch und insbesondere für Zubehörteile zu. Das Eigentum geht jedoch erst nach vollständiger Zahlung – bei Scheck nach bankbestätigter Gutschrift – auf den Käufer über.
10. Erst nach vollständiger Zahlung erfolgt die Aushändigung der ersteigerten Objekte, wobei sich die Preise für jeden Gegenstand ab Fundament oder Standort undemontiert und unverladen verstehen. Sollte der Abholtermin überschritten werden, so haftet der Käufer für alle Folgekosten.
11. Für Unfälle während der Besichtigung, Versteigerung und Abholung wird keine Haftung übernommen. Das Inbetriebsetzen von Geräten ist strengstens untersagt.
12. Alle Besucher der Versteigerung haften für verursachte Schäden gleich welcher Art.
13. Für Unfälle, Beschädigungen an Gebäuden, Fremdobjekten etc. haftet der Käufer.
14. Der Versteigerer ist berechtigt, in eigenem Namen und für Rechnung des Auftraggebers Kaufgelder und Nebenforderungen einzuziehen und einzuklagen.
15. Ein Bieter, welcher im Auftrag eines Anderen ersteigert, haftet neben diesem selbstschuldnerisch.
16. Für den eventuellen freihändigen Verkauf im Anschluss an die Versteigerung gelten die gleichen Bedingungen.
17. Während oder unmittelbar nach der Versteigerung erstellte Rechnungen bedürfen der nochmaligen Prüfung, so dass nachträgliche Korrekturen zulässig sind.
18. Die Adressdaten der Bieter und Käufer werden zum Zwecke der Information über unsere künftigen Versteigerungen oder Kaufofferten gespeichert.
19. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.
20. Für die Ausstellung einer Bieterkarte bitten wir um Vorlage eines Lichtbildausweises oder einer Anmeldebescheinigung.
GoIndustry AG
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30 May 2013 2:00 PM PDT - Cargo & Semi-Trailer Equipment Market #94 No ...Online Auction
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6 Jun 2013 6:00 AM PDT



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